Verkaufs- und Lieferbedingungen REMA TIP TOP Schweiz AG

 

1.Allgemeines

1.1 Sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen an den Kunden erfolgen ausschlieslich unter

diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende Bedingungen des Kunden sind nur

gültig, sofern wir sie ausdrücklich und schriftlich genehmigt haben. Auch wenn wir Verträge in

Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen ausführen, stimmen wir damit

diesen nicht zu und es gelten ausschliesslich unsere Verkaufs und Lieferbedingungen.

 

1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien sind nur

gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

1.3 Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, nachdem wir dem Kunden schriftlich bestätigt

haben, die Bestellung zu den mit unseren Aussendienstmitarbeitern besprochenen oder im

Webshop aufgeführten Bedingungen auszuführen oder wenn der Auftrag stillschweigend zu

diesen Bedingungen ausgeführt wird.

 

2. Umfang der Lieferung, Vorschriften und technische Unterlagen 

2.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung

massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden

zusätzlich berechnet.

 

2.2 Teillieferungen sind zulässig und werden separat in Rechnung gestellt. Wurden Produkte auf

Abruf bestellt, sind wir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde,

berechtigt, die Produkte drei Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin dem Kunden

ohne weitere Rückfragen auszuliefern und in Rechnung zu stellen.

 

2.3 Die Lieferung der Produkte erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gemäss den

massgeblichen Verkaufsunterlagen/Spezifikationen. Geringfügige Abweichungen und

Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht dazu, M.ngelrüge zu

erheben.

 

2.4 Unsere Produkte werden gemäss unseren technischen Spezifikationen gefertigt, geprüft und

dokumentiert. Sollen zusätzliche Unterlagen abgegeben werden, ist dies speziell zu vereinbaren.

 

2.5 Der Käufer hat uns spätestens mit der Bestellung schriftlich auf weitere gesetzliche,

behördliche und andere Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die

Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb und die Krankheits- und

Unfallverhütung beziehen. Wir sind in jedem Fall nur dann verpflichtet, andere Vorschriften und

Normen einzuhalten, wenn wir dies dem Kunden schriftlich bestätigt haben.

 

2.6 Prospekte und Kataloge sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,

nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich

zugesichert wurden.

 

3. Preise

3.1 Die Preise sind unseren Preislisten zu entnehmen. Sofern in den Preislisten nichts anderes

geregelt ist, verstehen sich die Preise für gewerbliche Kunden netto, ab Werk Urdorf, ohne

Verpackung, Transport, Versicherung, Mehrwertsteuer, sonstige Steuern und Abgaben (z.B.

Zölle), ohne Montage, Installation und Inbetriebnahme usw.

 

3.2 Die Preise sind freibleibend. Bei offensichtlichen Irrtümern, wie Rechenfehler, sind wir

berechtigt eine Offerte oder Auftragsbestätigung aufzuheben oder abzuändern.

 

3.3 Wir sind berechtigt, dem Kunden alle nach Vertragsschluss eintretenden Erhöhungen der

Kosten zu belasten, wenn der Kunde die Produkte später als vereinbart abnimmt.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien oder in den jeweils gültigen Preislisten nichts

anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen an unserem Domizil

ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen usw. zu bezahlen.

 

4.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ohne weitere Mahnung der gesetzliche Verzugszins

geschuldet.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferten Produkte werden erst dann Eigentum des Kunden, wenn dieser den Preis der

betreffenden Produkte bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Schutz unseres

Eigentums erforderlichen Massnahmen zu treffen.

 

6. Lieferfrist

6.1 Die Lieferfrist beginnt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und nachdem die

technischen Belange vollständig bereinigt sind.

 

6.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

- wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig

zugehen oder wenn der Kunde diese nachträglich abändert;

- wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten, Akkreditive zu spät eröffnet oder erforderliche

Importlizenzen nicht rechtzeitig bei uns eintreffen;

- wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden

können, unabhängig davon, ob diese bei uns, beim Kunden oder einem Dritten entstehen.

 

6.3 Die in den Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Liefertermine sind so

bestimmt, dass sie bei planmässigem Ablauf der Fabrikation eingehalten werden können. Eine

Verspätung in der Ablieferung aus den in Ziffer 6.2 genannten Gründen gibt dem Kunden weder

das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Schadenersatz.

 

6.4 Sollte eine Lieferung verspätet erfolgen und konnten wir dem Kunden nicht kurzfristig mit

einer Ersatzlieferung aushelfen, hat der Kunde einen Anspruch auf Ersatz des ihm

nachgewiesenermassen durch die Verspätung direkt entstandenen Schadens bis zu höchstens

5% des Preises der Lieferung.

 

7. Lieferung, Transport und Versicherung

7.1 Unsere Produkte sind für den Transport innerhalb der Schweiz verpackt. Besondere

Wünsche des Kunden für Transport und Versicherung sind uns rechtzeitig, spätestens 30 Tage

vor Versand, bekannt zu geben.

 

7.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beschwerden im Zusammenhang

mit dem Transport sind unverzüglich schriftlich an den letzten Frachtführer zu

richten sobald der Kunde die Lieferung oder die Frachtdokumente erhalten hat.

 

7.3. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art ist Sache des Käufers. Schliessen

wir Auftrags des Kunden eine Versicherung ab, geht sie auf seine Rechnung.

 

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Sind die Produkte versandbereit, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

 

9. Prüfung und Abnahme der Produkte, Mängelrüge

9.1 Der Kunde hat die Produkte sofort nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel

unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, schriftlich zu melden. Unterlässt er

dies, gelten die Produkte und Leistungen als genehmigt.

 

9.2 Später auftretende (verdeckte) Mängel sind uns sofort schriftlich zu melden nachdem sie

festgestellt wurden, spätestens innerhalb von 3 Tagen. Dabei sind der Mangel und die

Umstände, die zu einem Defekt geführt haben, genau anzugeben.

 

10. Mängelansprüche, Gewährleistung

Für Mängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, im Umfang jedoch höchstens bis

zu den uns unseren Lieferanten gegenüber zustehend Ansprüchen, wie folgt Gewähr:

 

10.1 Alle mit einem Mangel behafteten Teile, die sich nachweislich infolge eines vor dem

Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden liegenden Umstands als mangelhaft

herausstellen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder mangelfrei

ersetzt. Die ersetzten Teile sind uns zurückzugeben und gehen in unser Eigentum über.

 

10.2 Der Kunde hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben um die nach

unserem Ermessen notwendigen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen auszuführen,

 

10.3 Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren

Kosten tragen wir, sofern die M.ngelrüge berechtigt ist. Die Kosten für Aus- und Einbau und

die Transport- und Fahrtkosten trägt der Kunde.

 

10.4 Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt, sofern wir eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder

Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels trotz einer schriftlichen Mahnung mit angemessener

Nachfrist durch Verschulden unsererseits fruchtlos verstreichen liessen. Liegt nur ein

unerheblicher Mangel vor, ist der Kunde lediglich zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

 

10.5 Wir übernehmen keine Gewähr in den folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemässe

Verwendung, Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte;

natürliche Abnutzung; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; nicht ordnungsgemässe

Wartung;, Änderungen und Reparaturen durch den Kunden oder Dritte; ungeeignete

Betriebsmittel (chemische, elektrochemische oder elektrische).

 

11. Mängelfolgeschäden, Haftung

11.1 Für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, haften wir nur, wenn der

Kunde nachweist, dass der Schaden durch uns grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht

wurde. Für ein Fehlverhalten von Erfüllungsgehilfen haften wir nicht.

 

11.2 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirekten Schäden wie namentlich

Produktionsausfall, erhöhte Betriebskosten, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen,

entgangenen Gewinn und von anderen mittelbaren Schäden sind ausdrücklich

ausgeschlossen.

 

11.3 Unsere Haftung ist insgesamt auf den Vertragswert beschränkt.

 

12. Softwarenutzung 

Sofern im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschliessliches

Recht eingeräumt, die gelieferte Softwareversion und die dazugehörende Dokumentation zu

nutzen. Die Software wird zur ausschliesslichen Verwendung auf dem dafür bestimmten

Produkt überlassen. Eine Vervielfältigung der gelieferten Softwareversion ist nicht gestattet.

Sämtliche Rechte an der Software und den Dokumentationen bleiben bei uns.

 

13. Montage und Inbetriebsetzung

13.1 Übernehmen wir die Montage und Inbetriebsetzung, wird dies separat verrechnet.

13.2 Erfolgt die Montage durch uns, stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Montage alle

hierfür erforderlichen bauseitigen Arbeiten (Fundamente, Zuführung elektrischer Anschlüsse,

ausreichende Beleuchtung und Lüftung usw.) abgeschlossen und die unbehinderte Zufahrt

gewährleistet ist und die für die Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Hilfsmittel und

Installationen, wie Gerüste, Hebe- und Fördermittel, elektrische und sanitäre Installationen,

Schalter, Schütze, Betriebsmittel – wie z.B. Hydrauliköle für Lifte – usw., am Montageplatz

vorhanden sind.

 

13.3 Wird die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände verzögert, die nicht wir zu

vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist und wird der Mehraufwand dem Kunden

zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

14. Vertragsänderung

Änderungen oder Ergänzungen unserer Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese

schriftlich vereinbart wurden.

 

15. Erfüllungsungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Urdorf/ZH (Schweiz).

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts (CISG).

REMA TIP TOP Schweiz AG, Birmensdorferstrasse 30, CH-8902 Urdorf www.rema-tiptop.ch Ausgabe 3 / 15.08.2019